Per einstweiliger Verfügung untersagte das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 17.November 2009 dem sogenannten Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ und seinem Journalisten Christoph Scheuermann, die Behauptung, Ulla Jelpke würde Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Obdachlose in diskriminierender Weise als „Hartzies“ bezeichnen. Scheuermann hatte im Artikel „Freie Radikale“ im Spiegel 37/2009 vom 7. September 2009 geschrieben, Jelpke würde Bezieher von Arbeitslosengeld II als „Hartzies“ bezeichnen und hinzugefügt: „Manchmal nerven die Hartzies. Neulich kamen sie zu Ulla Jelpke in ihr Dortmunder Wahlkreisbüro und wollten es sich bei der Abgeordneten gemütlich machen. Es gibt ein bequemes Sofa, Stühle, Kaffee war umsonst.“ Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
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