Die Auseinandersetzung um das Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge ist am Donnerstag im Bundestag in die nächste Runde gegangen. Anlaß war das Schicksal von etwa 30000 Menschen, die nach einer Regelung aus dem Jahr 2007 eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis »auf Probe« haben. Diese läuft zum Jahresende aus. Die Betroffenen erhalten nur dann reguläre Papiere, wenn sie sich »überwiegend« aus eigener Erwerbstätigkeit finanzieren können. Noch ist vollkommen unklar, was mit denjenigen passieren soll, die das bislang nicht geschafft haben. Nach einer Stichprobe durch die Bundesagentur für Arbeit hat nur die Hälfte der Betroffenen einen Job, von dem sie sich ganz oder zumindest zu mehr als 50 Prozent selbst finanzieren können. Der anderen Hälfte droht also zum Jahresende der Verlust der Aufenthaltserlaubnis »auf Probe«. Fallen sie zurück in die Duldung drohen erneut Arbeitsverbot, Residenzpflicht, Lagerunterbringung und reduzierte Sozialleistungen.
Die CDU/CSU-FDP-Regierung von hat sich mit diesem Problem im Koalitionsvertrag nicht befaßt. Das war ein wesentlicher Grunddafür, daß die Verhandlungsgruppe für Innenpolitik als erste Vollzug melden konnte. Im Vertrag heißt es lediglich: »Wir sind uns einig, daß (vor dem Hintergrund der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen) Handlungsbedarf besteht. Zeitgerecht wird eine angemessene Regelung gefunden werden.« Diese »angemessene Regelung« soll nun offensichtlich auf der Anfang Dezember in Bremen tagenden Innenministerkonferenz (IMK) gefunden werden, also genau in dem Gremium, das in den vergangenen Jahren immer eine humanitäre Lösung des Problems verhindert hat. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolf, appellierte deshalb an die IMK, die derzeitige Regelung einfach um ein Jahr zu verlängern. »Wir brauchen die Zeit, um in Ruhe eine vernünftige und tragfähige Lösung zu finden«, so Wolf gegenüber der Zeitung Die Welt. Für eine gesetzgeberische Lösung ist es schon zu spät, denn die müßte noch vor der Weihnachtspause Bundestag und Bundesrat passieren.
Deshalb ist nun, wie so oft in den vergangenen Jahren, wieder die IMK am Zug. Dort zeichnet sich keine Lösung ab. Eine Beschlußvorlage der SPD-Innenminister liegt vor, ist aber schon auf deutliche Ablehnung gestoßen. Darin wurde vorgeschlagen, schon das »Bemühen« um einen Arbeitsplatz oder ehrenamtliches Engagement solle ausreichen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dazu meinte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU): »Wowereit und Körting wollen offenbar eine beliebige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch für diejenigen ermöglichen, die sich in Zukunft erfolglos um Arbeit bemühen. Das hieße: Daueraufenthalt auf Kosten der Sozialkassen.«