Diese Vorführungen dienen der Identitätsfeststellung und letzten Endes der Abschiebung der betroffenen Personen nach Togo. Einige der Betroffenen haben trotz der Situation in ihrem Herkunftsland in Deutschland keinen Flüchtlingsschutz erhalten, können aber wegen fehlender Identitätsnachweise nicht abgeschoben werden. Deshalb wurden Vertreter togolesischer Behörden nach Deutschland eingeladen, um eine Identifizierung vorzunehmen. Dabei ist unklar, ob die Botschaft Togos in Deutschland an diesem Verfahren beteiligt ist, Nicht selten schalten deutsche Behörden so genannte Delegationen aus den mutmaßlichen Herkunftsländern von nicht zweifelsfrei identifizierten Ausländern ein. In der Vergangenheit ist es dabei immer wieder zu Korruptionsvorwürfen gekommen, in Hamburg laufen derzeit entsprechende Ermittlungen.
Die deutschen Ausländerbehörden sind zur Zusammenarbeit mit jedem Staat bereit, der sie bei ihrer rigiden Abschiebepolitik unterstützt. Auch wenn es sich dabei um einen Staat wie Togo handelt, in dem weiterhin Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen herrscht, Presse- und Meinungsfreiheit unterdrückt werden und weiterhin keine Aufklärung der staatlichen Gewaltexzesse gegen die Opposition bei den Wahlen 2005 stattfindet. Im kommenden Februar sind in Togo wieder Wahlen geplant, die Oppositionsparteien fürchten einen Militärstreich, falls der amtierende Präsident Gnassingbé unterliegen sollte.“