Antwort Kleine Anfrage (16/12742): Anwendung des so genannten Flughafenverfahrens
Seit dem „Asylkompromiss“ gilt in Deutschland das so genannte „Flughafenverfahren“. Asylbewerber, die über einen internationalen Flughafen nach Deutschland einreisen wollen, werden zunächst im vermeintlich „ex-territorialen“ Transitbereich der Flughäfen festgehalten. Dort werden sie einem beschleunigten Asylverfahren unterworfen. Davon sind auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betroffen, die unter den Bedingungen eines faktischen Polizeigewahrsams gar nicht in der Lage sind, ihr Asylgesuchen und seine Gründe angemessen vorzubringen. weiter …