Antwort Kleine Anfrage (16/11959): Durchführung von Abschiebungen nach Syrien
Seit dem 03. Januar dieses Jahres ist ein Abschiebeabkommen („Rückübernahmeabkommen“) mit Syrien in Kraft getreten. Danach muss Syrien alle eigenen Staatsangehörigen aufnehmen, die aus Deutschland abgeschoben werden. Dasselbe gilt für Staatenlose, die ihren Aufenthalt in Syrien hatten bevor sie nach Deutschland geflohen sind. Die deutschen Ausländerbehörden erkannten ihre Papiere meist nicht an, weshalb die Betroffenen ihren Aufenthalt nicht legalisieren konnten und sich deshalb zum Teil über Jahrzehnte „ausreisepflichtig“ und geduldet in der Bundesrepublik aufhielten. Das Abkommen zeigt, dass die Bundesregierung keine Hemmungen, auch mit Folterstaaten Abkommen über die Abschiebung von Personen zu machen, denen bei der Rückkehr schwerste Misshandlungen und Entrechtung drohen. weiter …