Anlass für die Presseerklärung waren Meldungen, die Bundeszentrale habe auf der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten bereits im Dezember angekündigt, Fahrten nach Auschwitz nicht mehr zu fördern.
In einer „Richtigstellung“ der Bundeszentrale, die kurz nach meiner Presseerklärung versandt wurde, wird diese Darstellung bestritten. Zum Verlauf der besagten Mitgliederversammlung heißt es: „Die Vertreterin der bpb hatte darum gebeten, dass künftig in die Planungen für solche Gedenkstättenseminare auch vermehrt Gedenkstätten einbezogen werden, die sich im Inland befinden.“ Es würden aber auch Fahrten ins Ausland, wie etwa nach Auschwitz, weiterhin „im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unterstützt.“
Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten haben allerdings völlig anders in Erinnerung, was die Vertreterin der Bundeszentrale angekündigt hat. Wie mir mitgeteilt wurde, lautete der Tenor: Fahrten nach Auschwitz müssten eine Ausnahme sein, seien aber faktisch zur Regel geworden, und damit werde es ein Ende haben.
Hinzu kommt ein anderes, noch dazu schriftlich fixiertes Indiz: Das Protokoll des Runden Tisches der Bundeszentrale vom 22. Oktober 2009. Darin werden unter Punkt 7 (Verschiedenes) „Hinweise zur bpb-Förderung“ gegeben. Zu diesen gehören:
„ab 2010 werden die Studienfahrten zur Gedenkstätte Auschwitz nicht mehr gefördert“.
Das ist also genau die Aussage, die ich in meiner Presseerklärung aufgegriffen und kritisiert habe. Da ist noch nicht einmal die Rede von Ausnahme- und Einzellfallgenehmigungen.
Was die Bundeszentrale zu diesem politischen Schleuderkurs veranlasst hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise ist sie politischem Druck des vorgesetzten Bundesinnenministeriums ausgesetzt. Es entspräche leider dem Regierungskurs, die Erinnerung an die Verbrechen des NS-Regimes zurückzudrängen; ähnliche Tendenzen zeigen sich ja auch im Gedenkstättenkonzept.
Es ist gut, dass öffentlicher Gegendruck, zu dem auch meine Presseerklärung gehörte, eine solche Fehlentwicklung verhindert hat. Fahrten nach Auschwitz werden weiterhin bezuschusst. Das ist auch notwendig, weil sie der Aufklärung über den Nationalsozialismus dienen und dem Kampf gegen Neofaschismus.
Dessen ungeachtet bedürfen die Richtlinien der Bundeszentrale einer Überarbeitung. DIE LINKE wird den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Austausch mit Trägern der politischen Bildungsarbeit ausloten.