Antwort Kleine Anfrage (17/388): EU-Terrorlisten und Außenwirtschaftsgesetz
Die EU hat vor Jahren eine so genannten „Terrorliste“ geschaffen, auf der alle Personen und Gruppen mit Bezug zum internationalen islamistischen Terrorismus verzeichnet sind. Sie unterliegen einem wirtschaftlichen Betätigungsverbot, mit ihnen dürfen keine Geschäftsbeziehungen unterhalten werden. Das schließt beispielsweise aus, dass die Betroffenen ein Girokonto eröffnen können oder ein Geschäft betreiben. Das Außenwirtschaftsgesetz ist der Hebel, diese Boykottforderung in Deutschland rechtliche umzusetzen, von Juristen wird allerdings das generalklauselartige der entsprechenden Gesetzesnorm kritisier – u.a., weil eine Überprüfung der Verhältnimsmäßigkeit und anderer rechtsstaatlicher Anforderungen für die Umsetzung des Boykotts in Deutschland nicht mehr erforderlich ist bzw. unterlaufen wird. weiter …