„Die Tatsache, dass Auschwitz im Ausland liegt, wird man in der Bundeszentrale ja nicht erst gestern erkannt haben. In Auschwitz hat unter deutscher Verantwortung das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte stattgefunden. Die Erinnerung an diese Untaten muss unbedingt wachgehalten werden.
Falls die Entscheidung der Bundeszentrale tatsächlich auf formaljuristischen Gründen beruht, sollten diese schnellstmöglich genannt und beseitigt werden. Es ist unverständlich, dass die Bundeszentrale und das Bundesinnenministerium stattdessen auf Tauchstation gehen und keine Nachfragen zu diesen Meldungen beantworten.
Der Bundesinnenminister muss die Fakten auf den Tisch legen und gegebenenfalls unverzüglich Vorschläge für eine Gesetzesänderung vorlegen. Diese sollten spätestens zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar auf dem Tisch liegen. Ansonsten entstünde der fatale Eindruck, die Bundesregierung habe kein Interesse mehr daran, dass sich deutsche Jugendliche mit den Nazi-Verbrechen auseinandersetzen, und verharmlose die aktuelle Gefahr durch neofaschistische Gewalt.“