„Was jedem Prozessbeobachter klar war, hat nun der Bundesgerichtshof dem Landesgericht ins Stammbuch geschrieben: Niemand kann sich in einer Polizeizelle selbst verbrennen, ohne dass die diensthabenden Beamten etwas davon mitbekommen und eingreifen können. Das Gericht kann sich nicht darauf hinausreden, wegen des skandalösen Aussageverhaltens der Polizeibeamten zu einem Freispruch gezwungen gewesen zu sein.
Das Landgericht Dessau ist nun nicht nur gefordert, eine neue Beweiswürdigung vorzunehmen. Es muss auch die Motivation der diensthabenden Beamten im Umgang mit Menschen ausländischer Herkunft beleuchtet werden. Wenn nicht Faulheit oder Desinteresse dazu geführt haben, dass Oury Jalloh in seiner Zelle verbrannt ist, kann es nur blanker Rassismus gewesen sein. Dass die Polizeiführung in Dessau am Tag vor der Prozesseröffnung in Karlsruhe eine weitgehend rechtswidrige Razzia gegen den Menschenrechtspreisträger Mouctar Bah durchführen ließ, wirft jedenfalls ein verheerendes Licht auf sie. Denn ohne das Engagement Bahs hätte dieser skandalöse Tod auf einer Polizeiwache niemals ein so großes öffentliches Interesse gefunden.“