„Die Bundesregierung verkauft gern als ihren Erfolg, dass die Geltung des Zurückweisungsverbots in den neuen Leitlinien für die Arbeit der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX verankert wurde. Sie muss aber zugleich einräumen, dass die konkrete Ausgestaltung des Zurückweisungsverbots in den Leitlinien nicht geregelt ist. ‚Eine Konkretisierung der Leitlinien ist im jeweiligen Einsatzplan‘ vorzunehmen, so die Bundesregierung. Die Einsatzpläne und damit die entsprechenden Festlegungen bzgl. des Zurückweisungsverbotes werden aber von den Grenzschutzbehörden selbst formuliert und damit genau von jenen Institutionen, deren Zweck die Flüchtlingsabwehr ist.
Die Zusicherung, dass sich FRONTEX an menschenrechtliche Abkommen hält, bleibt damit eine hohle Phrase.“
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