„Körting sagt Antifaschisten praktisch den Kampf an. Zu den angekündigten Blockaden sagt er: „Blockade ist eine Form von Gewalt und damit eine Straftat, egal, wer sie begeht.“
Diese Kampfansage an das antifaschistische Protestbündnis ist ungeheuerlich. Gegen den Naziaufmarsch sind breite Proteste angekündigt. Gliederungen der Linkspartei, der Grünen, zahlreiche Politikerinnen und Politiker auch aus der SPD, Gewerkschaftsgliederungen und zahlreiche gesellschaftliche Organisationen rufen unter dem Motto „1. Mai nazifrei“ dazu auf, sich den Nazis in den Weg zu stellen: „Wenn Nazis marschieren, werden wir blockieren!“ heißt es im Aufruf.
Es ist völlig unverantwortlich und hahnebüchen, wenn Körting diese Proteste undifferenziert als „Gewalt“ diffamiert. Diese Äußerung ist nicht nur juristisch falsch – seit der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 10. Januar 1995 sind friedliche Blockaden nicht pauschal als Gewalttaten einzustufen. Sie ist auch politisch fahrlässig, weil sie Proteste gegen die neofaschistischen Schläger nicht ermutigt, sondern von ihnen abschreckt.
Der Innensenator sollte hier ganz schnell umdenken. Denn wenn er bei seiner Meinung bleibt, dann wird die Polizei am 1. Mai in die Straßenschlacht gegen friedliche Antifaschisten geschickt. Wer lautstark die Gewalt am 1. Mai verurteilt, sollte sie auch nicht selbst provozieren.
Die LINKE bleibt bei ihrer Aussage: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Deswegen beteiligen wir uns an den Blockaden des Naziaufmarsches. Das ist nicht nur ein Grundrecht, sondern nahezu eine Selbstverständlichkeit für alle Demokratinnen und Demokraten.