„Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Detailliert hatte DIE LINKE in 22 Einzelfragen alle im Bundesverfassungsschutzbericht genannten Äußerungen, Aktivitäten und Kampagnen der Roten Hilfe nach ihrer angeblichen Verfassungsfeindlichkeit abgefragt. Dazu bleibt die Regierung die Antwort schuldig. Entscheidend sei die „Gesamtschau aller dazu vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte“, heißt es pauschal. Die Rote Hilfe sei ein Sammelbecken für Anhänger kommunistischer und anarchistischer Theorieansätze, behauptet die Regierung ungeachtet der Tatsache, dass unter den rund 5000 Mitgliedern der Roten Hilfe aus vielfältigen politischen Spektren auch Mitglieder der Jusos, der Partei DIE LINKE und andere zu finden sind. Zudem nutze die Rote Hilfe „jede Gelegenheit, das deutsche Rechtssystem (Exekutive und Judikative) als Instrument der `politischen Unterdrückung´ und der `Gesinnungsjustiz´ zu diskreditieren. In diesem Sinne stellt sie polizeiliches Handeln und gerichtliche Entscheidungen als willkürlich, grund- und menschenrechtswidrig oder gar als Aufhebung der Gewaltenteilung dar.“ Offenbar sieht die Bundesregierung bereits in der Verteidigung demokratischer Grundrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze durch die Rote Hilfe einen Angriff gegen die „freiheitlich demokratische Grundordnung“.
Besonders heuchlerisch ist die Haltung der Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die jetzige Regierungspartei FDP kurz vor der Bundestagswahl im September 2009 noch gemeinsam mit der Roten Hilfe zu den Unterstützern der Berliner Demonstration „Freiheit statt Angst“ gegen neue Überwachungsgesetze der damaligen Bundesregierung gehörte.“
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