Antrag (17/2325): Menschenrecht auf Freizügigkeit ungeteilt verwirklichen
Asylsuchende unterliegen in Deutschland der so genannten Residenzpflicht. Sie dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis den Kreis ihrer Ausländerbehörde nicht verlassen. Für den Antrag werden Gebühren erhoben. Eine solche Praxis der Bewegungseinschränkung ist ansonsten nur aus Diktaturen und insbesondere der Apartheid in Südafrika bis 1993 bekannt. Es gibt keinerlei sachliche Gründe, die eine solche fundamentale Einschränkung der Persönlichkeitsrechte rechtfertigen könnte. DIE LINKE fordert deshalb die sofortige Abschaffung. weiter …