Sie war nach mehrjährigen internationalen Verhandlungen gegründet worden, um Zwangsarbeiter aus der Nazizeit – eher symbolisch – zu entschädigen. Bis dahin hatten sich sowohl die deutsche Wirtschaft als auch alle Bundesregierungen geweigert, ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Entschädigung nachzukommen. Während des deutschen Faschismus hatten von 1939 bis 1945 rund 8,4 Millionen ausländische Zivilisten sowie 4,5 Millionen Kriegsgefangene Sklaven- und Zwangsarbeit leisten müssen: In Konzentrations- und Arbeitslagern, in Gefängnissen, in der Industrie und Landwirtschaft oder auch in der Verwaltung.
Erst am 2. August 2000 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Gründung dieser Stiftung. Nach einem weiteren Streit über »Rechtssicherheit«, die deutsche Unternehmen bezüglich Entschädigungsklagen in den USA forderten, begannen Mitte 2001 die Auszahlungen in Kooperation mit sieben internationalen Partnerorganisationen. Über 1,66 Millionen Menschen in fast 100 Ländern erhielten insgesamt 4,4 Milliarden Euro – individuell jedoch maximal 7500 Euro. Mit »Entschädigung« für das unermeßliche Leid, das diesen Menschen zugefügt worden war, hatte das wenig zu tun, so daß die deutsche Wirtschaft billig davonkam.
358 Millionen Euro des Stiftungsvermögens wurden in einen »Zukunftsfonds« gesteckt. Aus den jährlichen Zinserträgen unterstützt die Stiftung vorrangig internationale Programme und Projekte zur Auseinandersetzung mit der Geschichte; sie setzt sich für Menschenrechte und die Opfer des Faschismus ein.
In der von Stiftungsvorstand Günter Saathoff moderierten Feierstunde würdigte der Kuratoriumsvorsitzende Michael Jansen die Auszahlungen als Erfolg. Der frühere polnische Botschafter in der BRD, Jerzy Kranz, hob die Bedeutung der Stiftung für das nachbarschaftliche Verhältnis zu den mittel- und osteuropäischen Staaten hervor. Es mischten sich aber auch nachdenkliche Töne in die Festreden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) räumte ein, daß die Entschädigung viel zu lange auf sich habe warten lassen. Das Problem wäre möglicherweise nie angepackt worden, wenn es nicht den Druck von Sammelklagen aus den USA und das kritische Engagement der Zivilgesellschaft in Deutschland gegeben hätte.
Unerwähnt blieb, daß im Stiftungsgesetz nicht alle Opfer bedacht wurden. Die italienischen Militärinternierten z. B., die Zwangsarbeit leisten mußten, waren kurzerhand zu »Kriegsgefangenen« umdefiniert worden, denen aber keine Stiftungsgelder zustehen. Hierzu laufen noch heute Verfahren vor internationalen Gerichten.
Eindringlich schilderte der Vorsitzende des Internationalen Auschwitz-Komitees, Noach Flug, das bis heute nachwirkende Leid der Opfer. Flug weiß, wovon er redet – er war selbst im KZ, und seine Verwandten wurden von den Nazis ermordet. Jörg von Fürstenwerth, stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender, rief zu einer neuen Initiative von Staat und Wirtschaft zugunsten dieser Menschen auf, die oft unter Altersarmut leiden und dringend medizinische Hilfe brauchen.