„Der Skandal hat zwei Seiten: Auf der einen Seite stehen Verfassungsschutz und Generalbundesanwaltschaft, die eine Hexenjagd auf politische Gegner unternehmen. Auf der anderen Seite stehen Ermittlungsrichter, die zu einer substantiierten Prüfung von Überwachungsmaßnahmen offenkundig nicht in der Lage sind.
Wie jetzt höchstrichterlich bestätigt wurde, hatten die Ermittlungsbehörden gegen die Verdächtigen nichts in der Hand. Der Verfassungsschutz, dessen vermeintliche Erkenntnisse mit ausschlaggebend für den Beginn der Überwachungen waren, verfügte lediglich über ‚allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen’ der Beschuldigten, so der BGH.
Hinzu kommt, dass entlastende Ermittlungsergebnisse in den Überwachungsanträgen der Generalbundesanwaltschaft nicht erwähnt worden sind. Unter anderem betrifft dies ein linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamtes. Die Ermittlungsrichter hätten, wäre ihnen dieses Gutachten bekannt gewesen, die weitere Überwachung vermutlich nicht genehmigt, so die BGH-Entscheidung.
Telekommunikationsüberwachungen und Observationen sind gravierende Verletzungen der grundgesetzlich geschützten Privatsphäre. Dass solche Verletzungen sieben Jahre hintereinander in über 27 Beschlüssen durchgewinkt werden, ist skandalös. Genau so skandalös ist, dass die Bundesanwaltschaft aus politischen Gründen sieben Jahre lang die Grundrechte von Bürgern missachtet. Die gerichtliche Prüfung in diesem Bereich ist ganz offenkundig dringend verbesserungsbedürftig.