Artikel: Umkämpfte Versammlungsfreiheit
Was kümmert uns das Grundgesetz? Demokratische Protestformen werden als Gefahr eingestuft (junge Welt, Beilage Antirepression, 7. Juli 2010).
Als »ein Stück ursprünglicher, ungebändigter, unmittelbarer Demokratie« hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Brokdorf-Urteil 1985 das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit charakterisiert. Mit der Föderalismusreform von 2006 ging die Auslegung des Versammlungsrechts auf die Länder über. Eine Reihe von ihnen, wie Bayern und Sachsen, hat seitdem neue Gesetze erlassen, die zum Teil erhebliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit enthalten. weiter …