Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die EU ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei verhandelt, die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX eine Kooperationsvereinbarung mit der Türkei geschlossen hat und ihr beim Aufbau eines integrierten Grenzmanagements hilft. Damit wird ein wesentlicher Vorposten der europäischen Flüchtlingsabwehr weiter ausgebaut. Sowohl der Bundesregierung als auch der Europäischen Union ist der Schutz von Flüchtlingen im Zusammenhang mit der Bekämpfung offensichtlich gleichgültig. Die Türkei hat die „Genfer Flüchtlingskonvention“ nur unter dem Vorbehalt ratifiziert, dass diese Konvention ausschließlich für europäische Flüchtlinge gelten solle – damit droht Flüchtlingen aus dem Irak, dem Iran, aus Afghanistan oder den autokratischen Regimes in Zentralasien die Zurückweisung in ihr Herkunftsland. Die Bundesregierung geht über diese bekannten Tatsachen einfach hinweg und schreibt in ihrer Antwort, sie gehe davon aus, dass „ … die Maßnahmen von Drittstaaten (…) in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen des internationalen Rechts erfolgen.“
Kanzlerin Merkel selbst war es, die beim deutsch-türkischen Wirtschaftsforum im April dieses Jahres die Türkei aufgerufen hatte, die Flucht über ihr Territorium in die EU-Staaten einzudämmen. Diese Aufforderung von Kanzlerin Merkel war nichts weniger als der Aufruf an der Türkei, noch konsequenter als bislang zu verhindern, dass diese Flüchtlinge überhaupt einen sicheren Aufnahmestaat erreichen können.
Hier die vorläufige Fassung der Antwort auf unsere Kleine Anfrage: