„Ein Großteil der angeblichen Beweise in diesem Verfahren kam von türkischen Justiz- und Polizeibehörden, obwohl dort nachweislich gefoltert wird. Und selbst der Vorsitzende Richter hat eingeräumt, dass ein Zeuge, auf dessen Wissen sich die Bundesanwaltschaft stützte, für den türkischen Geheimdienst MIT und den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz gearbeitet hat. Den beiden jetzt verurteilten Aktivisten wird keine konkrete Beteiligung an Anschlägen in der Türkei vorgeworfen, sondern der Verkauf von politischen Zeitungen und Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen sowie die Organisation von Schulungen. Eine Verurteilung auf einer solchen Grundlage ist reine Gesinnungsjustiz. Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel müssen sofort freigelassen werden.“
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