Das deutsche Aufenthaltsgesetz verpflichtet Fluggesellschaften, bei Reisenden aus Nicht-EU-Staaten zu prüfen, ob sie gültige Papiere und ein Visum haben. Damit werden den Beschäftigten der Airlines faktisch Polizeiaufgaben übertragen. Gerade für Menschen, die in ihren Heimatländern politisch verfolgt werden, ist es häufig nicht möglich, die Papiere für eine legale Einreise in die EU zu erlangen. Die strikten Kontrollzuweisungen an die Fluggesellschaften drohen damit das Grundrecht auf Asyl noch weiter auszuhöhlen.
Die Warnung des Menschenrechtskommissars ist mehr als begründet:
Gegen Fluggesellschaften und Beförderungsunternehmen, die Ausländer ohne Einreiseerlaubnis transportiert haben, wurden in den letzten Jahren immer mehr und immer höhere Zwangsgelder verhängt. Waren es im Jahr 2007 nur 9000 Euro in neun Fällen, so wurden im Jahr 2008 bereits über 326.000 Euro in 326 Fällen eingefordert. Im Jahr 2009 erreichte die Summe der Zwangsgelder fast 1,4 Millionen Euro (1039 Fälle). Diese Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (17/644). Sie zeigen, dass Fluggesellschaften tatsächlich unter immer stärkerem Druck stehen, die rigorose Abschottungspolitik der Bundesregierung umzusetzen.
Menschenrechtskommissar Hammarberg hat völlig Recht, wenn er darauf hinweist, dass dies auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geht und Flüchtlinge regelrecht in die Arme von Schleppern treibt. Die Bundesregierung sollte seine Warnungen ernst nehmen und Fluggesellschaften nicht länger zur Umsetzung ihrer Abschottungspolitik missbrauchen. Die Vorschrift im Aufenthaltsgesetz muss aufgehoben werden.“