Dies stellt eine eklatante Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte von Demonstranten dar.
Nach Angaben der Polizei war einer der vier Einsätze ein »reiner Testflug« zur Prüfung der Lichtverhältnisse. Der Zweck der anderen drei Flüge und die jeweiligen Gebiete sollen am heutigen Mittwoch bekanntgegeben werden. Mögliche Einsatzzwecke könnten Dokumentation, Beweissicherung bei Straftaten oder Aufklärungsflüge gewesen sein. Daß der Polizeipräsident auf einer Pressekonferenz die Nutzung einer Drohne dementierte, habe nichts mit Verschleierung zu tun gehabt. Vielmehr sei der Einsatzleiter selbst erst im Anschluß vom Drohneneinsatz in Kenntnis gesetzt worden, erklärte die Lüneburger Polizei gegenüber jW.
Dem Portal MVregio zufolge, das sich auf »interne Polizeiinformationen« stützt, soll die Drohne »im Bereich Leitstade/Harlingen zum Einsatz gekommen« sein. Sie solle bei der »nachträglichen Aufklärung von Straftaten eine Rolle« spielen. Das würde bedeuten, daß Videos von Demonstranten angefertigt und gespeichert worden sind. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hat laut MVregio den Einsatz für unzulässig erklärt, »weil mit der Drohne Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden können«. Vor einem solchen Einsatz hätten Polizei oder Innenminister Informationen über Sinn und Zweck der Drohne »zur Prüfung vorlegen müssen.«
Der Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Wolfgang Ehmke, erklärte am Dienstag: »Nach dem angeblichen Übungsflug eines ›Tornado‹-Aufklärers am 8. November und dem offensichtlich rechtswidrigen Eingreifen eines französischen CRS-Gendarmen kommt nun noch mehr parlamentarische Aufklärungsarbeit hinzu.«
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ist ein großer Freund der Überwachung mittels Drohnen. Vor über zwei Jahren hatte er einen Testlauf mit einem ferngesteuerten »Drehflüglersystem« begonnen. Von dem »fliegenden Auge« war er so angetan, daß schließlich ein Exemplar gekauft wurde. In seiner Antwort auf eine Anfrage der niedersächsischen Linksfraktionspolitikerin Pia-Beate Zimmermann lobte Schünemann besonders die »vielfältigen Einsatzmöglichkeiten«. Das System könne unter anderem »zur Aufklärung, Beweissicherung und Dokumentation, bei Einsatzmaßnahmen der Spezialeinheiten sowie im Bereich der Gefahrenabwehr sinnvoll sein«. Die Pilotphase dauert derzeit noch an. In dieser sollen nach Auskunft des Datenschutzbeauftragten der Polizeidirektion Hannover »keine personenbezogenen Daten erhoben und keine Persönlichkeitsrechte tangiert« werden – was einen Start beim Castortransport praktisch hätte ausschließen müssen. Tatsächlich ist die Drohnenüberwachung nach dem massiven Pfeffersprayeinsatz und der Teilnahme französischer Elitepolizisten nicht die erste Negativüberraschung.
Unter polizeitaktischen Gesichtspunkten dürfte vor allem die Fähigkeit, aus der Luft und damit ohne Behinderung durch Blockaden einen Rundumblick über die zahlreichen Protestaktionen zu erhalten, verlockend sein. Einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zufolge ist allerdings eine pauschale Videoerfassung friedlicher Demonstrationen rechtswidrig, weil Bürger sich abgeschreckt fühlen könnten, von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch zu machen.
Auch andere Bundesländer experimentieren mit den mindestens 50000 Euro teuren fliegenden Spionen, Sachsen hat vor kurzem eine Testserie abgeschlossen.