Die Bundesregierung sollte sich am Berliner Beschluss ein Beispiel nehmen und unverzüglich eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten einführen.
Dass das Tragen von Namens- oder Nummernschildern die Sicherheit der Beamten gefährden würde, ist eine alte, lange gepflegte, aber nie nachgewiesene Legende. Das Gegenteil ist richtig: Solche Kennzeichnen machen Polizisten identifizierbar, die Straftaten begangen haben. Das dient dem Rechtsfrieden und der Sicherheit aller Beteiligten. Strafverfahren gegen Polizeibeamte, die ihre Machtstellung und Bewaffnung widerrechtlich ausnutzen, müssen nicht mehr wegen mangelnder Identifikationsmöglichkeiten eingestellt werden. Gerade angesichts der massiven Vorwürfe gegen Angehörige der Bundespolizei, die gegen Castor-Demonstranten vielfach völlig überzogen vorgegangen ist, wäre eine solche Regelung auch für Bundespolizisten dringend notwendig. Das Berliner Beispiel ist unbedingt zu begrüßen und sollte Schule machen.
Drucken