Ausdrücklich werden „Einzelrisiken“ eingeräumt. „Bei bestimmungsgemäßer Exposition von gesunden Personen sind in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten“, schreibt sie. Damit bestätigt sie verklausuliert, dass kranke Personen sowie Menschen, die unter dem Einfluss von Psychopharmaka oder Drogen stehen, sehr wohl gefährdet sind.
Doch dieses Risiko nimmt sie ungerührt in Kauf.
Für die Bundesregierung sei „die entscheidende Frage nicht, ob bei einem kleinen Prozentsatz der Fälle eine gravierende Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann“, sondern ob bei einem Verzicht auf Pfefferspray womöglich noch stärkere Waffen eingesetzt werden müssen, wie etwa Schlagstöcke. Das ist die pure Kaltschnäuzigkeit! Demonstranten, die wie in Stuttgart einen Park besetzen oder wie beim Castor-Transport ein Bahngleis, darf man weder einem potentiell hochgefährlichen Reizstoff aussetzen, noch darf man mit Schlagstöcken auf sie einprügeln. Beides widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da eine Blockade auch durch Wegtragen beendet werden kann.
Berichte aus dem Ausland bestätigen, dass es bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen sowie bei Personen, die unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln oder Drogen stehen, bereits Todesfälle nach Pfefferspray-Einsätzen gegeben hat.
Da die Bundesregierung selbst ein dieses Risiko kennt, aber den massiven Pfefferspray-Gebrauch in keiner Weise einschränken will, nimmt sie damit den Tod von Menschen in Kauf. Das ist inhuman und verantwortungslos. Die Linksfraktion wird im Januar einen Antrag ins Parlament einbringen, der ein Verbot des Pfefferspray-Einsatzes fordert.