„Frau Schröder stellt die Projekte gegen Rechts offen unter einen Generalverdacht und kehrt die Beweislast
um. Die Projekte sollen ihre Verfassungstreue per Unterschrift beweisen und bei der Auswahl von
Kooperationspartnern besser den Verfassungsschutz fragen. Wer im VS-Bericht auftaucht, kann kein Partner
sein, so die Bundesregierung. Das ist pure Gesinnungsschnüffelei und eine direkte Schwächung des breiten
Widerstands gegen den Rechtsextremismus.
Wohin es führt, wenn der Verfassungsschutz zum Scharfrichter über die Beteiligung am Kampf gegen den
Rechtextremismus gemacht wird, zeigt sich am Beispiel der LINKEN und der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes VVN-BdA, die ebenfalls in Verfassungsschutzberichten auftauchen. Da will sich das Ministerium
nicht festlegen und empfiehlt den Projekten, sich bei den Geheimdiensten zu erkundigen, ob der oder die
konkret für eine Kooperation angefragte LINKE in der vom Verfassungsschutz inkriminierten
Kommunistischen Plattform oder Sozialistischen Linken dieser Partei organisiert ist. Für die konkrete Arbeit
in Ländern und Kommunen wird es da einiger Spitzelarbeit bedürfen, bis die Projekte wissen, mit wem sie
zusammenarbeiten dürfen.“
Die Vorab-Version der Regierungsantwort kann hier heruntergeladen werden.