Antwort Kleine Anfrage (17/2997): Umsetzung des Folterverbots
Das Folterverbot ist in Deutschland unumstritten gültig. Menschenrechtsorganisationen beklagen jedoch, dass das Folterverbot auch von deutschen Sicherheitsbehörden umgangen wird, indem beispielsweise Geheimdienste durch Folter erlangte Erkenntnisse im „Kampf gegen den Terrorismus“ entgegennehmen und auswerten. Für großen öffentlichen Protest sorgte der Fall von Mohammad Zammar, der anscheinend auf einen Tipp der deutschen Behörden hin in Marokko festgenommen und gefoltert und schließlich von den USA an Syrien übergeben wurde. Deutsche Beamte von BKA und BND waren anschließend zu Verhören in Damaskus. Für Sorgen bei Menschenrechtsorganisationen sorgt auch, dass Menschen aus Folterstaaten dorthin ausgeliefert werden, wenn der entsprechende Staat diplomatische Zusicherungen gibt, nicht zu foltern – Zusicherungen, die für die deutsche Seite weder kontrollierbar noch durchsetzbar sind. weiter …