Antwort Kleine Anfrage (17/999); Verfahren nach § 129/129 a, b Strafgesetzbuch

Der § 129a StGB („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) ist das Herzstück des politischen Strafrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihm wird allein schon die Mitgliedschaft in einer mutmßlichen „terroristischen“ oder „kriminellen“ Vereinigung unter Strafe gestellt. Seit 2002 ist dieser Strafrechtsparagraf auch auf Gruppierungen anwendbar, die im Ausland agieren, durch die die Sicherheit in Deutschland also nicht einmal gefährdet wird. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/1337): Auswirkungen der US-Terrorlisten auf EU-Bürger

Die USA führen in ihren Sicherheitsbehörden unterschiedliche Listen, auf denen terrorverdächtige Personen erfasst sind. Diese Liste dienen der Umsetzung von wirtschaftlichen Sanktionen oder der Verhinderung der Einreise auf dem Luftweg („no-fly-list“). Eine dieser Listen enthält 400000 Personen, sie wächst täglich um 1600 Datensätze. Für Aufsehen hat der Fall eines Mitarbeiters der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament gesorgt, dessen FLieger nach Mexiko die Benutzung des US-Luftraums verweigert wurde. Weitere ähnlich gelagerte Fälle sind bekannt. Gefragt ahebn wir unter anderem, wie weit deutsche Behörden selbst diese Listen füttern oder Daten abrufen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/1340): Fortgesetzte Rücküberstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-II-Verordnung

Von allen einschlägigen Nichtregierungsorganisationen und dem Hohen Kommissar des Un-Flüchtlingshilswerks (UNHCR) wird die Lage in Griechenland für Schutzsuchende einhellig als ungenügend beurteilt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach in einstweiligen Anordnungen bekundet, dass ein faires Asylverfahren in Griechenland nicht durchgeführt wird. Dennoch schiebt die Bundesrepublik weiterhin über Griechenland eingereiste Asylbewerber dorthin zurück und beruft sich dabei auf das Dublin-System der EU. obwohl dies die Möglichkeit des Selbsteintritts in eben diesen Fällen vorsieht. Besonders kritikabel ist auch die Praxis deutscher Behörden, den Betroffenen erst bei ihrer Abschiebung den Überstellungsbescheid auszuhändigen – sie können deshalb faktisch keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/1367): Entwicklungen im deutschen Ausweisungsrecht

Das deutsche Ausweisungsrecht ist wie das gesamte Aufenthaltsrecht eine komplizierte verwaltungsrechtliche Materie. Dem Gesetzeswortlaut mit seinen abgestuften Bestimmungen, wann eine Ausweisung vorgenommen werden „kann“, vorgenommen werden „soll“ oder vorgenommen werden „muss“ wird durch einen Wust von Sonderregelungen in anderen Gesetzen oder internationalen Verträgen und vor allem die Rechtsprechung konterkarriert. Regelmäßig fordern dennoch insbesondere Innenpolitiker von CDU/CSU die Einführung neuer Ausweisungsgründe und eine Verschärfung bei der der Anwendung – oft in völliger Unkenntnis der bestehenden Rechtslage. Ein weiteres Problem ist die Nutzung des Ausweisungsrechts als Mittel der Terrorismusbekämpfung – denn für eine Ausweisung braucht es viel weniger Anhaltspunkte als für eine Verurteilung nach dem Strafrecht. weiter …

Pressemitteilung: Massenhafte Abschiebungen in den Kosovo verhindern

„Mit ihren Unterschriften unter das so genannte Rückübernahmeabkommen haben die Innenminister Deutschlands und des Kosovo heute über das Schicksal von mehr als Zehntausend in Deutschland lebenden Roma entschieden. Deren Perspektive heißt nun: Ausgrenzung, Verfolgung, Armut und Hoffnungslosigkeit“, kritisiert Ulla Jelpke.

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die sich zurzeit mit einer Delegation des Innenausschusses im Kosovo aufhält, erklärt weiter:

„Mehr als 10.000 Roma droht die Zwangsabschiebung in den Kosovo – allen Protesten und Warnungen von Flüchtlingsinitiativen, Kirchen- und Parteienvertretern zum Trotz. weiter …

Pressemitteilung: Bundesregierung offenbart zynisches Verständnis von Rechtsschutz

„Die Bundesregierung offenbart ein zynisches Verständnis von Rechtsschutz in den so genannten Dublin-Verfahren“ kommentiert Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Rücküberstellungen nach Griechenland im Asylverfahren. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion weiter:

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Pressemitteilung: Dortmund bleibt Nazihochburg

Dortmund bleibt Nazihochburg

„Dortmund nimmt bei neofaschistischen Straftaten einen traurigen Spitzenplatz in NRW ein“, erklärt die Dortmunder Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke. „Beträgt der Durchschnitt in NRW 18 rechtsextreme Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner, so sind es in Dortmund 45. Neofaschistische Umtriebe müssen endlich konsequent bekämpft werden. Doch der Wille dazu ist weder bei der Dortmunder Polizei noch bei der Stadtspitze zu erkennen.“

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Pressemitteilung: Frontex-Leitlinien in Kraft – Flüchtlingsschutz bleibt auf der Strecke

„Ungeachtet der Kritik der Mehrheit der Europaabgeordneten sind die Leitlinien für die EU-Grenzschutzagentur Frontex in Kraft getreten.

Auf der Strecke bleibt der effektive Flüchtlingsschutz. In den Leitlinien enthaltene Absichtserklärungen zur Achtung von Flüchtlingsrechten sind solange reine Augenwischerei, wie es keine verbindlichen Vorgaben dazu gibt, wie sie auf Hoher See konkret umgesetzt werden sollen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Zur Ablehnung und Neuverhandlung des Frontex-Leitlinien-Entwurfs der Kommission hätte es einer qualifizierten Mehrheit im Europaparlament bedurft, die am Donnerstag vergangener Woche jedoch knapp nicht zustande kam. Ulla Jelpke weiter:
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