Antwort Kleine Anfrage (17/4640): Mögliche Aufweichung des Folterverbots im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts für Bundeswehrsoldaten durch Angehörige der Katholischen Militärseelsorge
In der Katholischen Militärseelsorge Aktive haben sich für die Aufweichung des Folterverbots ausgesprochen. Es besteht daher der Verdacht, dass Bundeswehrsoldaten geraten wird, die Frage, ob sie in bestimmten Situationen foltern oder nicht, von einer persönlichen Gewissensentscheidung abhängig machen. Dies würde das absolute Folterverbot der geltenden Rechtsordnung unterlaufen, was aus Sicht der LINKEN nicht hingenommen werden darf. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort die absolute Geltung des Folterverbots, will aber von den oben genannten Äußerungen nichts wissen. weiter …