„Mit Falschmeldungen und Panikmache hat die Polizei rund um den G8-Gipfel 2007 weitgehende Demonstrationsverbote begründet. Der Zaun, der rund um das Tagungsgelände in Heiligendamm aufgebaut worden war, symbolisierte weltweit die Ausrufung einer demokratiefreien Zone. Aber auch darüber hinaus wurde in einem Areal von 40 Quadratkilometern jeglicher Protest untersagt.
Das politische Ziel des offiziellen Sicherheitskonzeptes war eindeutig: Der Protest gegen das Treffen der wichtigsten kapitalistischen Staatsvertreter sollte von diesen ferngehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Konzept in einer Eilentscheidung am 6. Juni 2007, einen Tag vor dem geplanten Sternmarsch, für rechtswidrig erklärt. Nur aufgrund einer zusammengeschusterten Gefahreneinschätzung der Polizei wurde das Verbot aufrechterhalten.
Im Prozess wird jetzt zur Sprache kommen, dass die Polizei mehrere Falschbehauptungen aufgestellt und das Verfassungsgericht damit getäuscht hat. So haben sich angebliche ‚Säure-Attacken‘ von Demonstranten, über die damals berichtet wurde, als Seifenblasen-Aktionen der Clowns-Armee erwiesen. Wir erwarten, dass das Gericht einer solchen unlauteren Praxis künftig einen Riegel vorschiebt. Der Protest der G8-Gegner war und ist auch in Zukunft notwendig und legitim.“
Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, 19. Januar, um 9 Uhr im Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, Saal 1 statt.