Offensichtlich bestehen auch bei der Justiz Zweifel an der Darstellung der Bundesregierung, der mit einer Pistole, Schlagstock und Spezialhandschuhen bewaffnete Beamte der französischen Spezialeinheit CRS habe als Einsatzbeobachter in einer „Notlage“ gehandelt. Sollte sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen, dass der französische Beamte tatsächlich seine Befugnisse überschritten hat, muss dies auch Konsequenzen für die Bundesregierung haben.
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