Antwort Kleine Anfrage (17/5010): Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union
In der EU steht ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei kurz vor dem Abschluss. Besonders brisant ist die Verpflichtung auch zur Rücknahme von Drittstaatsangehörigen, die über das eigene Staatsgebiet illegal in das der anderen Vertragspartei eingereist sind. Diese Regelung zielt auf Asylsuchende, die über die Türkei in die EU gelangen. In der Türkei gibt es schon formal keinen Flüchtlingsschutz – während er in EU-Staaten oft verweigert wird und so die Schutzsuchenden zu „Illegalen“ werden. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort das Fehlen eines Schutzsystems in der Türkei, hält aber daran fest, dass auch abgelehnte Asylbewerber aus Drittstaaten in die Türkei abgeschoben werden sollen, wenn sie die Türkei als Transitland genutzt haben. Dies soll selbstverständlich auch dann gelten, wenn die Betroffenen faktisch gar kein Asylverfahren durchlaufen haben. Dies ist häufig bei Asylsuchenden der Fall, die über Griechenland in die EU einreisen, dort kein Asylverfahren beginnen und in einen anderen EU-Staat weiterreisen. Von dort werden sie dann nach Griechenland zurückgeschoben, wo sie aber erneut kein faires Asylverfahren erwarten können. Solche Argumente werden von der Bundesregierung allerdings mit dem Verweis auf formale Zuständigkeiten zurückgewiesen. weiter …