„Nach Angaben der Bundesregierung richtet die Türkei mit Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten derzeit sieben neue Aufnahme- und Abschiebezentren ein. Dass diese Flüchtlingslager der Aufnahme und der Vorbereitung der Abschiebung der Betroffenen dienen sollen, spricht Bände.
Zugleich muss die Bundesregierung einräumen, dass der Flüchtlingsschutz und das Asylverfahren in der Türkei meilenweit von europäischen Standards entfernt sind. Asylbewerber erhalten auch nach einer Anerkennung als Flüchtling durch den UN-Flüchtlingskommissar in der Türkei lediglich eine temporäre Aufenthaltserlaubnis. Das Ziel Ankaras ist offenkundig die schnellst mögliche Abschiebung der Betroffenen in ihre Herkunftsländer bzw. deren Umsiedlung in einen anderen Aufnahmestaat. Die Bundesrepublik ist nur in Ausnahmefällen bereit, sich an solchen Aufnahmeaktionen (‚Resettlement‘) zu beteiligen.
In der Türkei selbst sind nach Ansicht des gestern veröffentlichten Fortschrittsberichts des Europäischen Parlaments fundamentale Grundrechte nicht gewährleistet. Weiterhin sind Menschen zur Flucht gezwungen, weil sie in ihren Menschenrechten verletzt werden. Auch vor diesem Hintergrund ist nun das Europäische Parlament gefordert, das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei zu stoppen.“