„Im vergangenen Jahr stieg die Zahl von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte terroristische Vereinigungen im Ausland nach § 129b StGB weiterhin rasant auf 237 derartigen Verfahren an , 123 davon wurden neu eingeleitet. Zum Vergleich: 2009 waren es 95 und 2008 57 neue § 129b-Verfahren. „Eine Vielzahl dieser Ermittlungsverfahren wird im Zusammenhang mit den Anschlägen gegen die Bundeswehr in Afghanistan geführt“, erläutert die Bundesregierung den Grund für den Anstieg. Mit dem deutschen Staatsschutzrecht soll also gegen den afghanischen Widerstand vorgegangen werden – offenbar ohne Erfolg. Denn bislang wurde kein afghanischer Taliban vor einem deutschen Gericht angeklagt, stattdessen musste 58 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr wieder eingestellt werden. DIE LINKE bleibt dabei: Krieg ist die höchste Form von Terrorismus. Ohne den Kriegseinsatz der Bundeswehr gäbe es auch keine Anschläge auf sie. Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan muss sofort beendet werden.“
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