Aus der Bundesrepublik wurden im vergangenen Jahr 7648 Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel abgeschoben. Das gab die Bundesregierung jetzt auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 17/5460) bekannt. Damit ist deren Zahl im Vergleich zu den Vorjahren erneut zurückgegangen. Dies liegt vor allem daran, daß immer weniger Flüchtlinge überhaupt bis nach Deutschland vordringen. Die Masse der Abschiebungen – nämlich 6907 – erfolgte auf dem Luftweg. Der Flughafen in Frankfurt am Main ist dabei mit 3098 Personen der Hauptknotenpunkt für solche Deportationen, gefolgt vom Düsseldorfer Flughafen mit 924 Abgeschobenen und München mit 895 Fällen. Mit jeweils mehr als 500 Betroffenen führten die Türkei, Kosovo, Vietnam und Serbien die Liste der Zielstaaten an. Mit diesen Staaten – mit Ausnahme der Türkei – bestehen sogenannte Rückübernahmeabkommen.
In 2479 Fällen wurden die Betroffenen im Flugzeug von Sicherheitskräften begleitet, dadurch fielen für den Bund Kosten von fünf Millionen Euro an. 99 Personen widersetzten sich ihrer Deportation per Flugzeug erfolgreich durch Widerstandshandlungen, im Vorjahr waren es noch 164. In 58 Fällen konnte die Abschiebung per Flug aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden, und in 52 Fällen verweigerten der Pilot oder die Fluggesellschaft die Beförderung. Die Bundesrepublik beteiligte sich an 19 Abschiebemaßnahmen, die von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordiniert wurden. Die Mitgliedsstaaten kooperieren darüber hinaus auch direkt miteinander. Auf diesen gemeinsamen Flügen wurden 226 Menschen abgeschoben, die meisten in den Kosovo (148) und nach Nigeria (48).
Im vergangenen Jahr mußten Fluggesellschaften hohe Zwangsgelder zahlen, weil sie Migranten ohne gültige Einreisepapiere an Bord hatten. Für 910 solcher Fälle mußten Unternehmen 1 577 500 Euro Strafe entrichten. Im Jahr 2007 waren es in gerade einmal neun Fällen zusammen 9000 Euro.
Bereits an den Seegrenzen beziehungsweise bei ihrer Landung auf deutschen Flughäfen wurde 3559 Personen die Einreise verweigert. Gründe hierfür waren etwa fehlende Visa oder Aufenthaltstitel, Ausweisungsverfügungen, Zweifel am angegeben Aufenthaltszweck oder die Vermutungen, es bestehe die Absicht, einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachzugehen.