Die Bundesregierung sieht in der Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 2.Mai, sie freue sich über die Tötung Osama Bin Ladens, keinen Widerspruch zum deutschen Recht und den Anstrengungen zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe.
Inwieweit die Tötung Bin Ladens in Pakistan durch ein US-Kommando ohne Prozess und Verurteilung im Einklang mit dem internationalen Recht und dem Recht der USA oder Pakistans steht, will die Bundesregierung dabei nicht bewerten, da ihr „keine ausreichende Kenntnis der Tatsachen“ zur Verfügung stehen. Allerdings bemüht sich die Regierung auch nicht um Kenntnisse, die über die Fernsehberichterstattung hinausgehen, denn sie sieht „keinen Anlass, am Wahrheitsgehalt der Berichte der US-Regierung zu zweifeln“. Doch Unkenntnis und blindes Vertrauen in den NATO-Partner entbindet die Bundesregierung nicht von rechtsstaatlicher und völkerrechtlicher Verantwortung. Auch Bin Laden hätte vor ein Gericht gestellt werden müssen.“
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