Die Bundesrepublik Deutschland hat den Paragraf 175 in der von den Nazis verschärften Fassung einfach übernommen und circa 50.000 Männer deswegen in den Knast geworfen. Und zwar nicht etwa wegen Gewalttaten, sondern nur, weil sie schwul waren und sogar dann, wenn ihnen lediglich homosexuelle Kontakte unterstellt wurden. In der DDR hat es 3- 4000 Verurteilungen gegeben, in der Regel auf der Basis der früheren Weimarer Gesetzesfassung, die auch schon schlimm genug war. Die massiven Verfolgungen endeten in der DDR gegen Ende der 1950er Jahre, in der BRD erst 1969. Wir meinen: Die Homosexuellenverfolgung in Ost und West war Unrecht und muss entschädigt werden!
Es gibt vereinzelt das rechtssystematische Bedenken, man könne Urteile eines Rechtsstaates nicht so einfach aufheben wie die Urteile der Nazijustiz. Aber man muss sich klarmachen: Die Urteile gegen Homosexuelle entsprangen geradezu dem Ungeist und teilweise dem Wortlaut des Nazi-Systems. Für die Homosexuellen sei das Dritte Reich noch nicht zu Ende, hatte schon 1963 der Historiker Hans-Joachim Schoeps gemahnt. Und wenn in einem deutschen Strafgesetzbuch noch nach der Befreiung vom Faschismus typisches Nazi-Unrecht fortgeschrieben wurde, dann reicht es nicht, dieses Unrecht nur zu bedauern, wie es der Deutsche Bundestag erstmals im Jahre 2000 machte. Es muss vielmehr auch eine materielle Entschädigung erfolgen.
Denn man muss sich die Konsequenzen dieses Unrechtes vor Augen führen: Im Namen des Gesetzes wurden ganze Biographien zerstört. Schon die über 100.000 Ermittlungsverfahren, die es in der BRD gab, bedeuteten für die Betroffenen häufig genug den sozialen Tod, auch ohne gerichtliches Urteil. Es genügte der Verdacht, schwul zu sein, um Wohnung, Arbeitsplatz und gesellschaftliche Stellung zu verlieren. Das kann man nicht mit Worten wiedergutmachen.
Schwule Männer mussten sich selbst verleugnen, sie mussten sich verstecken, sie mussten in permanenter Angst vor Verfolgung, Inhaftierung und Diffamierung leben. Es ging letztlich darum, sie im intimsten Kernbereich ihrer Persönlichkeit zu brechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits klargestellt, dass es sich hier um schwerste Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat.
In diesem Geiste sehen wir übrigens auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von dieser Woche, dass homosexuelle Lebensgemeinschaften finanziell und rentenpolitisch gleichberechtigt sind. Das ist eine berechtigte Ohrfeige für alle, die Lesben und Schwule benachteiligen wollen.
Das Grundanliegen des vorliegenden Antrages ist ganz klar berechtigt. In einem Punkt widerspreche ich allerdings: Das Ansinnen, die Abwicklung von Entschädigungen dem Magnus-Hirschfeld-Institut zu überlassen, ist kontraproduktiv. Das Institut ist ein Forschungsinstitut. Es kann und soll auch das Ausmaß der Homosexuellenverfolgung ergründen, aber ihm die konkrete Entschädigungsarbeit aufzubürden, brächte eine bürokratische Belastung mit sich, die die Forschungsarbeit ersticken würde. Darüber können wir uns hoffentlich noch verständigen.