Antwort Kleine Anfrage (17/6373): Anerkennung jüdischer Überlebender aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion als Verfolgte des Holocaust
Jüdische Auswanderer aus der ehemaligen UdSSR werden, auch wenn es sich um Holocaust-Überlebende handelt, in Deutschland nicht als NS-Verfolgte anerkannt. Ihre soziale Lage ist prekär, viele erhalten Sozialhilfe in Form der Alters-Grundsicherung. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass humanitäre Zahlungen der Jewish Claims Conferernce auf diese Leistungen nicht angerechnet werden dürfen. Obwohl einzelne Betroffene berichten, dass die Sozialhilfeträger diese Zahlungen dennoch anrechnen, sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Auch bei einem weiteren Skandal im Umgang mit diesen Menschen äußert sich die Bundesregierung nicht zum Änderungsbedarf: So lange die Betroffenen haben kein ausreichendes Auskommen, können sie ihren Wohnort nicht frei wählen. Dies ist ein unwürdiger Umgang mit den überlebenden Opfern des Holocaust1 weiter …