Die Sicherheitskräfte des feudalen Regimes in Saudi-Arabien werden von deutschen Bundespolizisten im Umgang mit dem Sturmgewehr G3 geschult. Die Ausbildung erfolgt in Zusammenhang mit dem Engagement der Bundespolizei, die seit 2009 saudiarabische Grenzschützer betreut. Der Einsatz wurde erst vor wenigen Wochen durch das ARD-Magazin »Fakt« bekannt. Die Bundesregierung hatte bislang behauptet, es gehe um die Vermittlung von Standardmaßnahmen bei der Grenzüberwachung und moderner Führungsprozesse. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hat sie jetzt aber zugegeben, daß auch die Ausbildung an Kriegswaffen dazugehört: 2800 saudische Grenzschützer erhalten Unterricht im Umgang mit dem G3 – einem Sturmgewehr des deutschen Herstellers Heckler & Koch – und zwar in Kursen von 15 Einheiten zu je 40 Minuten. Die Grenzschützer sollen dabei lernen, diese Waffen »auch in körperlich und geistig anspruchsvollen Situationen handlungssicher zu handhaben«, so die Bundesregierung. Konkret haben Ausbilder der Bundespolizei saudische Trainer als Multiplikatoren für diese Tätigkeit qualifiziert. »Die Legende vom Menschenrechtsexport« habe sich damit zerschlagen, erklärte die Linksfraktion am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Die Waffenausbildung von Sicherheitskräften des feudalen Regimes sei ein Angriff »gegen die arabischen Demokratiebewegungen«, sie sei schnellstens zu beenden. Die Regierung will noch bis mindestens Mitte 2012 den Einsatz fortführen und danach eventuell für weitere vier Jahre auf die südlichen Regionen ausweiten. Zur Begründung heißt es, Saudi-Arabien sei ein wichtiger »strategischer Partner« im Kampf gegen den Terrorismus.
Im Innenausschuß des Bundestages hatte die Bundesregierung noch vor wenigen Wochen versichert, die saudischen Grenzschützer würden nicht im Inneren des Landes eingesetzt, könnten sich also nicht an der Niederschlagung von Unruhen beteiligen. Jetzt ist sich die Regierung da nicht mehr so sicher: Es liege »in der ausschließlichen Kompetenz der saudiarabischen Regierung, über die Aufgaben und das Einsatzspektrum der einzelnen Sicherheitsbehörden zu entscheiden«, heißt es nun.