„Nach Angaben der Bundesregierung sind ausschließlich Tapferkeit im Krieg und Aufbauleistungen für Staat und Gesellschaft Westdeutschlands ausschlaggebendes Kriterium für eine Ehrung von hohen Ordensträgern der Wehrmacht. Sie erhalten ein Ehrengeleit, wenn sie nicht Mitglied einer verbrecherischen NS-Organisation, an Kriegsverbrechen unmittelbar beteiligt oder Träger verfassungsfeindlicher Bestrebungen in der Bundesrepublik waren.
Mit anderen Worten: Generäle und Offiziere, die mit hohen Orden von Hitler oder der Wehrmachtsführung geehrt wurden, erhalten von der Bundeswehr ein ehrendes Gedenken, wenn sie nur selbst nicht allzu sehr persönlich verstrickt waren. Den naheliegenden Zusammenhang, dass Tapferkeit im faschistischen Aggressionskrieg letztlich Kriegsverbrechen den Weg bereitet hat, blendet die Bundesregierung geflissentlich aus. Die Bundeswehr soll von den historischen Schlacken ihrer Vorgängerorganisation reingewaschen, das Beschwören soldatischer Tugenden soll nicht weiter durch ihren Missbrauch im deutschen Faschismus getrübt werden. Auch 70 Jahre nach dem verbrecherischen Überfall auf die Sowjetunion fehlt der totale Bruch mit den Traditionen der Wehrmacht.“
Die Kleine Anfrage und die vorläufige Fassung der Antwort der Bundesregierung hier zum download.