„Die Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19. Februar dieses Jahres waren von Beginn an Gegenstand von Kriminalisierungsversuchen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen antifaschistische Jugendliche wegen vermeintlicher Gründung einer kriminellen Vereinigung eröffnet worden war. Dies war der Türöffner für Hausdurchsuchungen und weitere Grundrechtseingriffe.
Die massenhafte Erfassung und Auswertung von 138000 Handydaten inklusive Verbindungsdaten und Bewegungsprofilen ist jedoch eine völlig neue Qualität. Es handelt sich um eine verdeckte Vorratsdatenspeicherung, wie sie das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen hatte. Alle erfassten Daten müssen sofort gelöscht, die Betroffenen müssen zuvor über die erfassten Daten informiert werden. Es muss offengelegt werden, welche Behörden Zugriff auf diese Daten hatten und was sie mit ihnen gemacht haben. Außerdem muss geklärt werden, wer die Verantwortung für dieses skandalöse Vorgehen trägt. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
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