Antwort Kleine Anfrage (17/6711): Bewertung der Kampagne „Tatort Kurdistan“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Im Bundesverfassungsschutzbericht 2010 wird die Kampagne >Tatort Kurdistan<, die seit Frühjahr 2010 die "Verantwortung und die Rolle deutscher Unternehmer und der Bundesregierung" bei der Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung thematisiert, unter "sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern" angeführt. Wahrheitswidrig behauptet die Bundesregierung weiterhin, es handele sich bei dieser Kampagne um eine Propagandaaktion der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Kampagne wird vor allem von deutschen Aktivisten getragen, die weder in die PKK noch ihr nahestehender Strukturen hierarchisch oder ideologisch eingebunden sind. weiter …