Antworten auf Kleine Anfragen: Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsangehörige UND Die Bundeswehr und der 70. Jahrestag des Überfalls der faschistischen Wehrmacht auf die Sowjetunion
Die Bundeswehr steht heute noch für die Wehrmacht stramm: Wenn Angehörige der Wehrmacht beerdigt werden, die besonders „tapfer“ und auf besonders hohen Posten für die Nazis gekämpft hatten, werden auf Wunsch der Angehörigen Ehrengeleite und Abordnungen der Bundeswehr entsandt.
Das gilt für die Träger eines „Ritterkreuzes“ und für sämtliche Generale/Admirale – bei letzteren kann man davon ausgehen, dass sie um den verbrecherischen Charakter der Kriegführung gewusst haben. Es spricht nichts dagegen, wenn Angehörige um sie trauern – aber warum muss der Staat sie mit Ehren bedenken, die er gemeinen Wehrpflichtigen im Allgemeinen und Deserteuren im Besonderen vorenthält? weiter …