Dass diese mehr Schaden als Nutzen anrichten, ist vom letzten Verbotsverfahren her bekannt. Aber die Union will vom Irrglauben an den Segen geheimdienstlicher Unterwanderungstaktik nicht lassen. Schünemann versucht mit seinem Vorstoß das Versagen der Union im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu kaschieren.
Die NPD legal weiterbestehen zu lassen, ihr aber die Finanzierung zu streichen, würde zu einem verfassungsrechtlichen Drahtseilakt. Im Gegensatz zu einem ordentlichen Verbotsverfahren wäre dies ein gefährliches Spiel mit dem Grundgesetz. Denn es darf nicht sein, dass der Staat nach Gutdünken entscheidet, ob zugelassene Parteien das Parteienprivileg tatsächlich nutzen dürfen. Dem Missbrauch wären Tür und Tor geöffnet. Vor drei Jahren hat Schünemann noch selbst eine Grundgesetzänderung für eine solche Maßnahme als notwendig bezeichnet. Diese Forderung fehlt jetzt, ohne dass sich Schünemann dazu erklärt hat.
DIE LINKE fordert weiterhin: Keine Spielchen mit dem Grundgesetz, sondern entschlossenes Vorgehen gegen Nazis. Dazu gehört das Verbot der NPD.“