Betroffen sind davon zum Beispiel die Nummern von Mobiltelefonen, die geortet werden können. Das teilte die Bundesregierung jetzt auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Der Erlaß wurde bereits im November vorigen Jahres formuliert und bezog sich zunächst auf zwei konkrete Auflistungen mit personenbezogenen Daten, die an mehrere ausländische Partnerbehörden geschickt werden sollten. Die Bundesregierung selbst stellt klar, daß der Erlaß eine Reaktion auf den Tod von Bünyamin E. War. Der deutsche Staatsbürger war gemeinsam mit mehreren anderen Personen im Oktober 2010 auf pakistanischem Gebiet durch einen US-amerikanischen Drohnenangriff getötet worden. Danach waren Vorwürfe laut geworden, die USA hätten sich bei ihrer Fahndung auch auf Angaben des deutschen Verfassungsschutzes gestützt. Solche Vorwürfe seien unbewiesen und rein »spekulativ«, behauptet die Bundesregierung und verweist darauf, die Staatsanwaltschaften hätten auf ein Ermittlungsverfahren gegen Bundessicherheitsbehörden verzichtet. Der Erlaß des Innenministeriums sei »rein deklaratorischer Natur«, um Spekulationen entgegenzutreten.
Schon bisher seien Informationen an die USA immer mit dem Hinweis versehen worden, daß sie »nur zu polizeilichen beziehungsweise nachrichtendienstlichen Zwecken übermittelt« würden. Man habe »keinen Zweifel daran«, daß sich die US-Behörden an diese »Zweckbeschränkung« halten, so die Bundesregierung. Angesichts der ständigen Drohnenangriffe der USA wirkt das allerdings wenig glaubwürdig. Würde die Bundesregierung ihrem Bündnispartner tatsächlich voll und ganz vertrauen, wäre die Einschränkung der Datenweitergabe auch unnötig. Der Erlaß dürfte vielmehr ein Versuch sein, sich rechtlich abzusichern, für den Fall, daß weitere Opfer von Drohnenattacken bzw. Hinterbliebene deutsche Behörden wegen Beihilfe zum Mord anzeigen.
Allerdings können auch Angaben, die nicht »unmittelbar« zur Lokalisierung von Personen führen, die seitens der USA unter Terrorverdacht stehen, letztlich zu ihrem Aufspüren beitragen, etwa Hinweise zu Reisen oder häufigen Kontaktpersonen. Die Linksfraktion bezeichnete das Vorgehen der Bundesregierung in einer Pressemitteilung deshalb als unzureichend und forderte eine generelle Neuausrichtung in der internationalen Polizeizusammenarbeit: »Die polizeiliche und geheimdienstliche Kooperation mit Staaten, die foltern und illegale Tötungen durchführen, muß streng reglementiert werden – auch wenn es sich dabei um die USA handelt.«