Antwort Kleine Anfrage (17/6776): Umsetzung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Im Jahr 2002 verabschiedete der Bundestag nach langem Ringen einmütig ein Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG). Damit sollten all jene Menschen in den Anspruch einer (letztlich sehr geringen) Rente gelangen, die formal freiwillig in einem Ghetto gearbeitet hatten und für die auch Rentenbeiträge abgeführt wurden. Allerdings war lange unklar, wie das Gesetz nun genau anzuwenden sei und wer eigentlich in den Genuss entsprechender Rentenzahlungen kommen sollte – schließlich ist es den wenigsten Betroffenen möglich, aus dieser Zeit Unterlagen zu besorgen, die ihre entsprechende Tätigkeit belegen. Die meisten waren in jenen Jahren schlicht mit dem nackten Überleben mehr befasst als mit etwaigen zukünftigen Rentenansprüchen. Aus der Antwort ergibt sich, dass nach Urteilen des Bundessozialgerichts die Auslegung des Gesetzes geändert und alle älteren Entscheidungen der Rentenversicherungsträger überprüft wurden. Der Großteil der Entscheidungen wurde zurückgenommen, und die Antragsteller erhalten nun eine Rente. In über der Hälfte der Fälle sind die Anspruchsberechtigten inzwischen allerdings verstorben. Eine gerechte Entschädigung ist in den Mühlen der Bürokratie gescheitert. weiter …