„Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum im Februar 2010 steht fest, dass das AsylbLG verfassungswidrig ist und die Regelsätze angehoben werden müssen. Angeblich überprüft die Bundesregierung seit Jahresbeginn, wie hoch künftig die Grundleistungen für Asylsuchende und andere Menschen mit noch ungesichertem Aufenthaltsstatus nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausfallen sollen.
Nun antwortet mir die Bundesregierung, dass Gespräche mit den Bundesländern eingeleitet worden seien, um im Anschluss daran einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Es ist mir unerklärlich, welchen Beitrag die Bundesländer zur konkreten Bedarfsermittlung entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts leisten können. Dass die Bundesregierung trotz des eingeräumten Verfassungsbruchs nicht unmittelbar tätig wird und so weiter auf Zeit spielt, ist inakzeptabel. DIE LINKE fordert eine grundsätzliche Gleichbehandlung bei der Existenzsicherung aller in Deutschland lebenden Menschen.“