„Deutschland ist vom Obersten Gerichtshof Italiens in drei Fällen rechtskräftig zu 51 Millionen Euro Entschädigung verurteilt worden. ‚Die Bundesregierung hat keines dieser Urteile akzeptiert und keine Zahlungen geleistet‘ heißt es in der Antwort.
Derzeit sind in Italien 50 Verfahren von NS-Opfern anhängig: 13 Verfahren von Zivilpersonen, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt worden waren, 27 Verfahren von ehemaligen Militärinternierten, sechs von Massakeropfern und eines wegen antisemitischer Verfolgung. In weiteren drei Verfahren wird vor Militärgerichten eine Entschädigung verlangt. Wehrmacht und SS hatten vor allem im Jahr 1944 in Oberitalien grausame Massenmorde verübt. Die Mehrheit der Überlebenden und Hinterbliebenen hat niemals Entschädigung erhalten.
Zuletzt sprach das Militärgericht Verona Opfern eines Massakers der Division ‚Hermann Göring‘ Entschädigungen von 40.000 bis 145.000 Euro zu. Unter den Toten waren auch Kinder im Alter von drei, vier und sieben Jahren. ‚Die Bundesregierung vertritt auch in diesem Verfahren die Position, dass die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland gegen den Grundsatz der Staatenimmunität verstößt‘, erklärt sie. Sie fordert also Immunität für die Ermordung von Kindern durch deutsche Soldaten.
Die Sturheit, mit der die Bundesregierung den in der Regel hochbetagten NS-Opfern Entschädigung verweigert, ist unfassbar zynisch. Sie hat noch nicht einmal den Mut, ehrlich zuzugeben, dass sich ihre Klage faktisch gegen jene richtet, die schon einmal Opfer deutschen Unrechts wurden.
Ich unterstütze die Kundgebungen, die zum Prozess angemeldet wurden, und werde am heutigen Freitag auf einer Kundgebung in Berlin teilnehmen (11-13 Uhr, Auswärtiges Amt).“
Der Wortlaut der Antwort wird auf Anfrage zugesandt.