„Offenbar verfügt die NPD in diesem strukturschwachen Bundesland ebenso wie in Sachsen über eine weit über Protestwähler hinausgehende Stammwählerschaft. Hoffnungen auf eine Selbstzerstörung der faschistischen Partei sind daher verfehlt. Damit bleibt die Forderung nach einem NPD-Verbot aktuell. Um dafür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, müssen die Spitzel des Verfassungsschutzes aus der Partei abgezogen werden. Solange der Bundesinnenminister dies verweigert, trägt er selbst die Mitverantwortung für das Weiterbestehen und die Stärkung der NPD.“
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