TOP 12 der 126. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufbau einer Visa-Warndatei (VWG) auf 17/6643
Die Bundesregierung will die datentechnische Durchleuchtung von Ausländerinnen und Ausländern weiter ausbauen und legt einen Gesetzentwurf für eine Visa-Warndatei vor.
Dabei sind Ausländerinnen und Ausländer bereits heute diejenigen , die am stärksten durchleuchtet werden. Es existiert eine Unmenge von Dateien, die gezielt und ausschließlich für Nichtdeutsche geschaffen wurden:Seit 15 Jahren existiert das Ausländerzentralregister in Köln. Diese Datenbank enthält über 23 Millionen Daten von Ausländerinnen und Ausländern, zum Teil noch Jahre über ihren Aufenthalt in Deutschland hinaus. Die Fingerabdrücke von Asylantragstellern werden ebenfalls in einer zentralen Datei erfasst. Auf beide Dateien haben sämtliche Polizeibehörden Zugriff. Delikte im Bereich Einreise und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, Fälschung und Vorlage von ge- und verfälschten Dokumenten im Visumverfahren, im Bereich Schwarzarbeit – zu all dem gibt es in Deutschland Dateien. Die Vorgänge zu jedem Visumverfahren werden bei den Botschaften und den zuständigen Ausländerbehörden gespeichert. Im November dieses Jahres startet das Visa-Informationssystem der EU, in dem sämtliche Visumverfahren auch zentral erfasst werden. Wer ein Visum beantragt, einen Ausländer einlädt oder als Bürge garantiert, dass aus dem seinem Aufenthalt keine Kosten entstehen, ist in einer oder mehreren Dateien erfasst.
Der Bundesregierung reicht das nicht, sie will nun auch noch die so genannte Visa-Warndatei. Zu jedem Visumverfahren sollen alle beteiligten Personen gespeichert werden, also die einzuladenden Gäste, die Einlader und die Bürgen. Außerdem noch so genannte relevante Personen, ein völlig unklarer und im Gesetz nicht definierter Begriff. Sie sollen gespeichert werden, wenn es aus Sicht der Behörden zu Unregelmäßigkeiten kommt. Dabei geht es nicht nur um die Vorlage von gefälschten Dokumenten oder dem illegalen Verbleib im Bundesgebiet über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus. Schon die unverschuldete Verletzung der Verpflichtungen aus der Bürgschaft für den ausländischen Besucher führt zur Speicherung. Auch falsche Angaben im Visumverfahren führen zur Erfassung, auch hier spielt der Vorsatz keine Rolle. Die Konsequenz: der oder die Betroffene wird auf Jahre hinaus keine Verwandten oder Freunde aus dem Ausland einladen können. Selbst wer unwissentlich und ohne bösen Vorsatz im Visumverfahren falsche Angaben macht, muss mit dieser Konsequenz rechnen. Im Gesetzentwurf ist nicht vorgesehen, die Betroffenen über ihre Speicherung zu informieren. Ein wirksamer Rechtsschutz ist also nicht möglich.
Die Bundesregierung ist bislang jeden Beweis schuldig geblieben, dass die Einrichtung einer solchen Visa-Warndatei wirklich notwendig ist. Ein paar Zahlen dazu: Im vergangenen Jahr hat die Bundespolizei in 1686 Fällen den Verdacht gehabt, dass sich jemand rechtswidrig einen Aufenthaltstitel beschafft haben könnte. Das sind bei über zwei Millionen erteilten Visa weniger als 1 Promille. Selbst unter Annahme eines großen Dunkelfeldes ist die Durchleuchtung aller Visumantragsteller, Einlader und Bürgen schlicht unverhältnismäßig. Alle Zahlen, die die Union in diesem Zusammenhang in den Raum stellt, sind schlicht aus der Luft gegriffen und durch nichts belegt.
Auch der geplante Abgleich der Daten der Visumantragsteller mit der Anti-Terrordatei ist überflüssig und eine reine Ressourcenverschwendung. Für eine Reihe von Staaten gilt ohnehin, dass die Daten ihrer Bürger im Visumverfahren mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden abgeglichen werden sollen. Die Datei des Bundeskriminalamtes, in der diese so genannten Konsultationsverfahren erfasst werden, enthält mittlerweile 3,5 Millionen Vorgänge. Sie wurde 2009 eingerichtet. Es ist nicht bekannt, ob dadurch in nur einem Fall die Einreise einer möglicherweise gefährlichen Person verhindert werden konnte. Ich vermute, das ist nicht der Fall – sonst hätten die Sicherheitsbehörden das sicherlich an die große Glocke gehängt.
Dieser Datenabgleich soll nun auf alle visumpflichtigen Staatsangehörigen ausgedehnt werden. Über Ausländerinnen und Ausländer wird also noch ein Daten-Netz geworfen. Die Notwendigkeit einer solchen Durchleuchtung ist durch nichts belegt. Die Begründung des Gesetzentwurfs schweigt sich dazu komplett aus. Die von der Bundesregierung geplante Rasterung aller Personen, die einen Visumantrag für den Schengenraum stellen, egal ob an einer deutschen oder der Botschaft eines anderen EU-Staates, ist vollkommen unverhältnismäßig und ein Datenmissbrauch auf breiter Front. Weder für die Visumantragsteller, noch die Einlader und Bürgen ist nachvollziehbar, wer ihre Daten bekommt. Ich kann die Koalition an dieser Stelle nur auffordern: stoppen Sie diesen Unsinn!
(Rede wurde zu Protokoll gegeben)