Pressemitteilung: Neue Bleiberechtsregelung dringend erforderlich

„Mit dem §25a wurde im Aufenthaltsgesetz eine Regelung geschaffen, mit der gut integrierte geduldete Jugendliche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Bislang haben erst 99 Jugendliche von dieser Regelung profitieren können. Angesichts von 4800 der 90000 Geduldeten, die zumindest die Mindestvoraussetzungen (16 bis 21 Jahre alt, Aufenthalt seit sechs Jahren) erfüllen, ist diese Zahl erschreckend niedrig. Da die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Eltern der Jugendlichen weiterhin an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung geknüpft wird, droht ihnen nach Erreichen der Volljährigkeit ihres Kindes wieder die Abschiebung. Viele der betroffenen Familien haben auf dieses vergiftete Geschenk verzichtet.

Es besteht also weiterhin Bedarf für eine umfassende Neuregelung, um das Problem der Kettenduldungen zu lösen. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht (17/7459), in dem eine grundsätzliche Lösung gefordert wird. Geduldeten soll mit diesem Vorschlag nach spätestens fünfjährigem Aufenthalt ein Bleiberecht in Deutschland erteilt werden. Der Bundestag wird darüber heute in erster Beratung diskutieren.“

1109_2-3_Bleiberecht_18a_25-5a.pdf

1707459_Fuer_eine_neue_Bleiberechtsregelung.pdf