„Ausländerbehörden und Bundespolizei greifen weiterhin auf das Mittel der zwangsweisen Vorführung von ausreisepflichtigen Ausländern vor den Botschaften oder Vertretern ihrer mutmaßlichen Herkunftsstaaten zurück. Dafür zahlen sie teilweise horrende Gebühren, die allein mit Verwaltungskosten nicht zu rechtfertigen sind. So kostet allein die Anhörung einer Person durch die Botschaftsvertreter Benins 300 Euro. Bei der Ausstellung von Passersatzpapieren führt die Botschaft Armeniens mit 360 Euro die Hitliste der Fantasiepreise an. Im Jahr 2011 wurden 1455 Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit durch die Bundespolizei zu Anhörungen zur Identitätsfeststellung geladen, dazu kommt eine unbekannte Anzahl an Aufforderungen durch die kommunalen Ausländerbehörden.
Weiterhin erhalten, trotz aller Skandale der Vergangenheit, die herumreisenden Delegationen diverser Staaten Tagegelder von den deutschen Behörden für ihre Beihilfe zu Abschiebungen. 2010 und 2011 gab allein die Bundespolizei 23.000 Euro für solche Tagegelder aus. Die Rechtsgrundlage ist weiterhin unklar, schließlich handeln diese Delegationen im Auftrag ihrer Regierungen. Die Bundesregierung lässt sich die Zusammenarbeit mit Staaten, aus denen Menschen aus Angst vor politischer Verfolgung und Gewalt fliehen, zum Teil auch noch von der Europäischen Union als Modellprojekte sponsern.“