„Solange die V-Leute des Verfassungsschutzes in den NPD-Gremien nicht abgeschaltet werden, ist jedes Gerede von einem neuen NPD-Verbotsverfahren eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Mit der Behauptung, ein Abschalten der V-Leute sei nicht nötig, werden die eindeutigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts beim Scheitern des ersten Verbotsverfahrens 2003 missachtet.
Die verfassungswidrige Haltung der NPD ist offenkundig, sie drückt sich in kämpferischer Agitation gegen die Demokratie und die Gleichheit und Würde aller Menschen aus. Zahlreiche ihrer Unterstützer, Mitglieder und Funktionäre waren an einschlägigen Straf- und Gewalttaten beteiligt. Das ist auch ohne V-Leute hinreichend bekannt, während das V-Mann-Wesen in der neofaschistischen Szene eher im Ruch der Kumpanei steht. Das Verbotsverfahren nun aber nur an einem einzelnen Ex-Mitglied der NPD festzumachen, dem eine Unterstützung der Zwickauer Naziterroristen zur Last gelegt wird, ist hanebüchen und reicht bei weitem nicht aus.“